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   BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92   

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https://dejure.org/1992,3597
BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92 (https://dejure.org/1992,3597)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1992 - 1Z BR 70/92 (https://dejure.org/1992,3597)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1992 - 1Z BR 70/92 (https://dejure.org/1992,3597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines formwirksamen Testaments hinsichtlich der Frage der Erbeinsetzung und der Erbquote; Zuwendungswille hinsichtlich bestimmter Erbquoten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12
    Pflicht des Nachlassgerichts zur Erforschung des Sachverhalts zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1250
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Zwar kommt ein Zuwendungswille auch hinsichtlich bestimmter Erbquoten, worauf der Rechtsbeschwerdeführer zutreffend hinweist, auch dann in Betracht, wenn der Erblasser den Nachlass testamentarisch nach bestimmten Vermögensgruppen oder Gruppen von Gegenständen verteilt (BGH FamRZ 1990, 396/397; BayObLGZ 1958, 254/258; Palandt-Edenhofer aao § 2087 Rn. 5 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Sie greift nicht ein, wenn,durch Auslegung der letztwilligen Verfügung ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1990, 1278/1279 und FamRZ 1990, 1399/1400 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.10.1990 - IX ZR 114/89

    Amtspflichtverletzung des Nachlassrichters wegen Erbscheinserteilung bei

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Der Grundsatz der Amtsermittlung verpflichtet das Gericht zwar, die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben (BGH NJW-RR 1991, 515/516).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt; nur in diesem Umfang unterliegt sie der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1991, 173/176).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Dabei kommt es, sofern wie hier besondere Umstände nicht vorliegen, auf die Bedeutung des Rechtsmittels für die Beteiligten und insbesondere auf das von dem Rechtsbeschwerdeführer mit der Beschwerde verfolgte wirtschaftliche Interesse an (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1986, 489/491).
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Dies setzt aber voraus, dass die zugewendeten Gegenstände im Zeitpunkt der Testamentserrichtung im wesentlichen das ganze Vermögen des Erblassers ausmachen und darüber hinaus nur solche Gegenstände vorhanden sind, deren Wert nicht ins Gewicht fällt (BayObLG aaO; vgl. zur Berechnung der Anteile in einem solchen Fall auch BayObLGZ 1991, 1/6).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Eine Aufklärungspflicht besteht nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1991, 323/329 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
    Hierbei sind zwar alle Umstände zu ermitteln und heranzuziehen, auch das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (BayObLGZ 1982, 159/164).
  • BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Das Landgericht hat das Rechtsmittel zurückgewiesen, auch die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist ohne Erfolg geblieben (Senatsbeschluß vom 4.11.1992 1Z BR 70/92).
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